Crivitzer Carneval Club

Unser Verein

Vorstand

Romy Albat

Präsidentin

Michael Wendt

Vizepräsident

Maik Beresowski

Schatzmeister

Jonas Dechow

Beisitzer

Christoph Schürmann

Beisitzer

Satzung

Crivitzer Carnevalclub `84 e.V.
Satzung

§1
Name, Sitz und Zweck des Vereins

Der Verein führt den Namen Crivitzer-Carneval-Club e.V., nachfolgend CCC84 genannt, und hat seinen Sitz in 19089 Crivitz. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Schwerin unter der Nummer 26 eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, indem er in öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen für die Bürger und Mitglieder ein niveauvolles karnevalistisches Leben entwickelt.

§2
Mitglieder- ihre Rechte und Pflichten

 Mitglieder unterteilen sich in:

  • aktive Mitglieder
  • passive Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

 Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch das Präsidium des Vereins. Der Antrag hat formlos, aber schriftlich zu erfolgen. Jedes Mitglied hat das Recht:

  • aktiv am Vereinsleben teilzunehmen
  • aktiv an der Programmgestaltung, der Ausgestaltung undder Durchführung der Veranstaltungen mitzuwirken.
  • in den Mitgliederversammlungen Kritik ohne Ansehen derPerson zu üben.
  • an der Wahl des Präsidiums teilzunehmen und selbstgewählt zu werden.
  • das Vorverkaufsrecht für Eintrittskarten zu denVeranstaltungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. NachAblauf des gesetzten Termins erlischt dieser Anspruch.

 Jedes Mitglied hat die Pflicht:

  • die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen, desPräsidiums und des Elferrats zu befolgen.
  • die Satzung und die sich daraus ergebenen Aufgaben zumWohle des Vereins anzuerkennen und zu verwirklichen.
  • den Jahresbeitrag jeweils bis zum 01.12. des Jahres zu entrichten.
  • mit dem ihm übergebenen Eigentum des Vereins sorgfältigumzugehen.
  • das dem Verein gehörende Anlagevermögen vor Schaden zubewahren. Sollte durch ein Mitglied dem Verein einSchaden zugeführt werden, entscheidet das Präsidium überdie Haftung oder über eine geeignete Wiedergutmachung.

 Die Mitgliedschaft ist personengebunden und endet durch:

  •  schriftliche oder mündliche Austrittserklärung vor demPräsidium.
  • Streichung: Die Streichung wird durch das Präsidium beinicht termingerechter Zahlung des Beitrages vorgenommen.
  • Ausschluss: Dieser erfolgt bei vereinsschädigenden Verhalten, wie Verstoß gegen die Satzung oder öffentliche Diskriminierung des Vereins.
  • Tod des Mitgliedes.

 Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Empfehlung des Elferrats durch das Präsidium verliehen.

§3
Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  •  die Mitgliederversammlung
  • das Präsidium
  • der Elferrat
  • Kassenprüfer

Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Das Präsidium leitet die Geschäfte zwischen jährlichen Mitgliederversammlungen. Das Präsidium besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern:  dem ersten Vorsitzenden (Präsident), dem zweiten Vorsitzenden (Vizepräsident),  dem Schatzmeister, den Beisitzern.

Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium und die Kassenprüfer für jeweils 2 Jahre. Der Präsident beruft den Elferrat und weist den Ministern ihre Geschäftsbereiche zu. Der Verein wird durch jeweils 2 Präsidiumsmitglieder vertreten.

Alle wichtigen Vereinsprobleme berät und beschließt das Präsidium mit dem Elferrat auf seinen monatlichen Sitzungen.

 Die Mitgliederversammlung tritt jährlich zwischen den Sessionen zusammen. Sie nimmt die Rechenschaftsberichte des Präsidiums und der Kassenprüfer entgegen und erteilt die Entlastung. Sie beschließt Satzungsänderung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie wird durch das Präsidium 6 Wochen vor dem Termin schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, des Tagungsortes und des Termins, einberufen. Das Protokoll wird durch den Präsidenten und dem Vizepräsidenten unterschrieben.

§4
Finanzielle Mittel des Vereins

 Der Verein finanziert sich aus:

  •  Mitgliederbeiträgen
  • Erlösen aus Veranstaltungen
  • Spenden und anderen Zuwendungen

Die jährliche Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.  Der Fonds des Vereins ist unmittelbar und dient dem Fortbestand des Vereins. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Crivitz zur Förderung des gemeinnützigen Vereinslebens.

 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.

§5
Die Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens 2 Kassenprüfer. Diese wählen aus ihrer Mitte den 1. Kassenprüfer und den 2. Kassenprüfer.

Die Kassenprüfer sind das Kontrollorgan des Vereins. Sie kontrollieren:

  •  die Geschäfts- und Rechnungsführung,
  • die Einhaltung der Satzung,
  • die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Kassenprüfer sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben in alle Akten und Schriftstücke des Vereins einzusehen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Bericht über die Arbeit und schlagen der Mitgliederversammlung die Entlastung des Präsidiums vor.

§6
Schlussbestimmungen

 Änderungen der Satzung bedürfen der Bestätigung der Mitgliederversammlung. Sie werden als Anlage zur Satzung herausgegeben. Rechtsansprüche an den Verein werden entsprechend der Vereinshaftpflichtversicherung für Mitgliedsvereine des Bundes Deutscher Karneval geregelt.

Jedes Mitglied wird angehalten, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Durch die Unterschriftsleistung bei der Aufnahme in den Verein erkennt jedes Mitglied die Satzung an. Die Satzung wird jedem Mitglied ausgehändigt.

Die Satzung wurde am 15.12. 1996 beschlossen und verkündet.

Crivitz, den 10.07.2013
Präsidium des CCC´84 e.V.
Thoralf Jahn, Heiko Böttcher, Rainer Prause

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